Spielordnung des WSRV

für Wiener Landesmeisterschaften

(Gültigkeit: ab September 2009)

§1        Allgemeine Regelungen

Die Landesmeisterschaften unterstehen unmittelbar dem Wiener Squash Rackets Verband (WSRV). Für die komplette Organisation ist der Veranstalter bzw. der vom WSRV bestimmte Spielleiter verantwortlich.

Für den Spielbetrieb gilt diese Spielordnung, soweit nichts anderes bestimmt ist, und alle übrigen Ordnungen des WSRV.

Wenn Landesmeisterschaften mit anderen Landesverbänden in einem gemeinsamen Spielbetrieb durchgeführt werden, gelten, wenn nicht anderes vereinbart wurde, die nachfolgenden Bestimmungen. Die Koordination obliegt dem Präsidenten und dem Generalsekretär.

Als Senioren gelten Sportler, die spätestes einen Tag vor Bewerbsbeginn das 35. Lebensjahr vollendet haben. Analoge Regeln gelten für weitere Seniorenaltersklassen (Ü40, Ü45, …).

Als U19 gelten Sportler, die frühestens einen Tag nach Bewerbsende das 19. Lebensjahr vollendet haben. Analoge Regeln gelten für weitere Jugendklassen (U17, U15, …).

Streitigkeiten über diese Ordnung und Änderungen derselben beschließt der Vorstand des WSRV mit einfacher Mehrheit.

§2        Landesmeisterschaften - Einzel (WLME)/Doppel (WLMD)

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Mitgliedsvereine sowie Sportler, deren Mittelpunkt des Lebensinteresses in Wien liegt. Die Beurteilung obliegt dem jeweiligen Spielleiter.

Die Organisation führt der Veranstalter eigenverantwortlich aus, er bestimmt auch den Austragungsmodus sowie über eine allfällige Zusammenlegung von Altersklassen.

§3        Landesmeisterschaften - Mannschaft Allgemeine Klasse (WLMM)/ Senioren (WLMMS)

§3.1     Austragungsmodus

§3.1.1 

Gespielt wird im Meisterschaftssystem (Jeder gegen Jeden), entweder in einer oder in zwei Runden (eventuell mit Play-Off), abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften. Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften werden eine entsprechende Anzahl an Ligen (Divisionen) gebildet. Die Einteilung der Anzahl der Mannschaften je Division obliegt dem WSRV. Der genaue Austragungsmodus wird jeweils im Sommer vom WSRV den Vereinen in einer Aussendung mitgeteilt.

Im Falle eines Play-Offs sind nur die SpielerInnen spielberechtigt, die bereits mindestens einmal vorher eingesetzt wurden.

Bei mehr als einer Division steigt der jeweils Letzte in die nächst tiefere Division ab und der Erste in die nächst höhere Division auf.

Bei Fusionen übernimmt der „neue“ Verein die Startberechtigungen der fusionierten Vereine.

Neu an der WLMM teilnehmende Mannschaften beginnen automatisch in der untersten Division.

Die WLMMS werden je nach Anzahl der Mannschaften im Meisterschafts- oder K.O.-Modus an einem Tag ausgetragen.

§3.1.2 

Der Sieger der 1. Division ist Wiener Mannschaftsmeister und ist berechtigt an den Relegationsspielen um den Aufstieg in die Bundesliga (bzw. die Nationalliga) teilzunehmen.

§3.1.3 

Eine Damenmannschaft besteht aus drei, eine Herrenmannschaft aus vier Spielern.

§3.1.4 

Die einzelnen Spiele werden nach Zählweise „par 11“ auf jeweils 3 Gewinnsätze ("best of five") ausgetragen.

§3.2     Teilnahmeberechtigung

Spielberechtigt sind nur dem WSRV gemeldete Vereine (ordentliche Mitglieder) bzw. ordentliche Mitglieder (Vereine) eines anderen Landesverbandes bei Veranstaltung eines gemeinsamen Bewerbes. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften nennen.

§3.3     Mannschaftsmeldung

§3.3.1 

Die Mannschaften müssen jedes Jahr neu gemeldet werden.

Meldeschluss, Meldegebühr, Kaution, Spielleiter, Spieltermine und Austragungsorte werden jeweils vom WSRV in einer Aussendung bekanntgegeben.

§3.3.2 

Eine Mannschaftsmeldung wird nur dann gültig, wenn bis zum Meldeschluss die Meldegebühr und die Kaution beim WSRV eingegangen ist, und auch sonst keinerlei Zahlungsrückstände des Vereins gegenüber dem WSRV bestehen.

§3.3.3 

Mit der Mannschaftsmeldung ist der gesamte Spielerkreis anzugeben. Die Meldung muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse enthalten. Mit der Meldung muss ein Mannschaftsführer mit Anschrift, Telefonnummer und email genannt werden. Pro Mannschaft können beliebig viele Spieler genannt werden.

Der Mannschaftsführer verpflichtet sich, dass alle Spieler die Spielordnung des WSRV anerkennen und als Schiedsrichter zur Verfügung stehen.

§3.3.4 

Spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder eines Vereines, die weder in einer Bundes- noch in einer Nationalligamannschaft aufgestellt wurden, und die eine Schiedsrichterausbildung (C-Schiedsrichter) nachweisen können.

Für die WLMM besteht Spielerpasspflicht gemäss den gültigen ÖSRV-Bestimmungen - Spieler(innen), die weder einen gültigen Jahresspielerpass besitzen noch einen Tagesspielerpass erworben haben, sind nicht spielberechtigt.

§3.4     Spielertransfer

§3.4.1 

Während einer Saison ist ein Spieler nur für einen österreichischen Verein spielberechtigt. Spielerwechsel, die zur Spielberechtigung für einen anderen Verein führen sollen, sind laut ÖSRV-Richtlinien wie folgt durchzuführen:

§3.4.2  Abmeldungen

Der Spieler gibt schriftlich seine Abmeldung seinem Verein und dem ÖSRV bekannt. Frist: bis 15.August d. J..

§3.4.3  Anmeldungen

Schriftlich durch den neuen Verein bis zum 15.August d. J. beim ÖSRV (für Bundesliga), bzw. bis zum Nennschluss des WSRV an diesen (für Landesliga).

§3.4.4  Einspruch

Der Verein, bei dem sich der Spieler abgemeldet hat, kann mit folgenden Begründungen schriftlich einen Einspruch bis 30.August d. J. erheben. Der Spieler ist jedoch gleichzeitig schriftlich zu verständigen.

1.   Der Spieler ist mit Beiträgen oder anderen finanziellen Verbindlichkeiten im Rückstand

2.   Der Spieler ist noch im Besitz vereinseigenen Gegenständen

3.   Es liegt eine vereinsinterne Sperre gegen den Spieler vor, die dem ÖSRV vor der Abmeldung gemeldet wurde.

4.   Es liegt ein gültiger Spielervertrag vor.

§3.5     Mannschaftsaufstellungen

Die Mannschaften sind nach Spielstärke, in Anlehnung an die zu diesem Zeitpunkt gültige ÖSRV-Rangliste, aufzustellen. Die beim WSRV eingegangenen Meldungen werden, unter Berücksichtigung eventueller vom Sportwart des WSRV vorgenommener Änderungen, bis zur ersten Runde der WLMM an alle teilnehmenden Vereine verschickt.

Wenn ein Verein mehr als eine Mannschaft nennt, muss die Spielstärkenreihenfolge über alle Mannschaften, so in unterschiedlichen Ligen (Divisionen) genannt, durchgehend eingehalten werden. Einzige Ausnahme davon sind U19-Mannschaften.

Die Spielerreihenfolge hat für das gesamte Ausmaß der WLMM Gültigkeit und kann nicht mehr verändert werden (Ausnahme: §3.8 Nachnennungen).

§3.6     Organisation / Aufgaben

§3.6.1  Allgemeines

Vom WSRV-Vorstand wird ein hauptverantwortlicher Spielleiter für die Abwicklung der WLMM bestimmt; in der Regel ist dies der Sportwart oder der Generalsekretär des WSRV.

Der Spielleiter pro Runde und Austragungsort wird jeweils mit der Übermittlung der Spielpläne bekanntgegeben; in der Regel ist dies ein Verantwortlicher der austragenden Anlage (des austragenden Vereines) bzw. der Spielleiter des WSRV.

§3.6.2  Aufgaben des Spielleiters (WSRV)

·         Ausarbeitung des Spielmodus

·         Erstellung der Spielpläne, Festlegung der Spielleiter für die einzelnen Runden und Austragungsorte

·         Erstellung und Aktualisierung der Mannschaftsaufstellungen

·         Übermittlung der Bälle und der "Spielerpassliste" an die Spielleiter der Austragungsorte

·         Kontrolle der Ergebnisbögen auf Richtigkeit (Mannschaftsaufstellungen, Spielberechtigungen)

·         Verhängung von eventuellen Strafen, Weiterleitung von Protesten an den WSRV-Vorstand

·         Erstellen der Tabellen

·         Aussendungen an die Vereine

·         rascheste Übermittlung der Spielergebnisse an den ÖSRV

§3.6.3  Aufgaben des Spielleiters (Austragungsort)

·         Erstellung der Courteinteilung

·         Einhalten der Spieltermine

·         Feststellung der Anwesenheit der Spieler, wenn Protest eingelegt wurde

·         Kontrolle der Vollständig- und Richtigkeit der Aufstellungen und Spielergebnisse, Unterschrift beider Mannschaftsführer!

·         Erstentscheidung bei Verstößen gegen die Spielordnung, Meldung an den WSRV-Spielleiter

·         Weiterleitung von Protesten an den WSRV-Spielleiter

·         rascheste Übermittlung der Spielergebnisbögen an den Spielleiter des WSRV (möglichst am Spieltag per Fax oder email)

·         Retournierung der übriggebliebenen Bälle an den Spielleiter des WSRV

·         Sonstige vom WSRV zugewiesene Aufgaben

§3.6.4  Aufgaben der Mannschaftsführer

·         Im Normalfall werden die nachfolgend angeführten Aufgaben von den jeweiligen Mannschaftsführern übernommen; ist der Mannschaftsführer nicht anwesend bzw. greifbar, so müssen seine Aufgaben von einem anderen Vereinsmitglied ausgeübt werden, welches in seiner Vertretung dieselbe Verantwortung übernimmt

·         Verantwortlich für die Aufstellung seiner Mannschaft

·         Verantwortlich für die Einteilung der Schiedsrichter seiner Mannschaft, sowie für die Einhaltung von §7.5

·         Kontrolle der Spielergebnisse und der Mannschaftsaufstellung des Gegners

·         Einbringung eventueller Proteste

·         Bestätigung der Richtigkeit durch Unterschrift auf den Spielergebnisbögen, unmittelbar nach Spielende. Erfolgt dies nicht, so akzeptiert die Mannschaft (der Mannschaftsführer) die Eintragungen gemäß Spielergebnisbögen.

§3.6.5  Aufgaben der Schiedsrichter

·         Mit Übermittlung der Mannschaftsnennungen an den WSRV haben sich alle Spieler verpflichtet, Schiedsrichter-Tätigkeiten auszuüben.

·         Der Mannschaftsführer der Schiedsrichter-Mannschaft ist verantwortlich für die Übermittlung des vollständig ausgefüllten Ergebnisbogens (Ergebnisse und Unterschriften!), sowie für die Retournierung der ausgegebenen Bälle und Schreibutensilien an den Spielleiter des Austragungsortes.

·         Die Schiedsrichter haben die Verpflichtung, die genaue Zeit des jeweiligen Spielendes auf den entsprechenden Schiedsrichterblättern zu vermerken.

§3.7     Abwicklung

§3.7.1  Spielreihenfolge

So für den Bewerb nicht anders festgelegt, spielen die Damen in der Reihenfolge 3-1-2; die Herren in der Reihenfolge 4-3-2-1; die Spielreihenfolge kann, wenn beide Mannschaftsführer zustimmen, abgeändert werden.

§3.7.2  Mannschaftsaufstellungen

§3.7.2.1

Die Mannschaften müssen laut Spielerreihenfolge aufgestellt werden.

Ersatz kann nur aus einer tieferen Mannschaft erfolgen. Nach zwei Wochenenden hat sich der Ersatzspieler in der höheren Mannschaft festgespielt und darf nicht mehr in der unteren eingesetzt werden (dies gilt auch für die Bundesliga und ggf. für die Nationalliga).

Pro Spieltag darf der/die SpielerIn nur in seiner Stammmannschaft bzw. in einer anderen Mannschaft seines Vereins spielen.

Die „Festspiel“-Regel gilt nicht für U19-SpielerInnen und Damen!

§3.7.2.2          

Pro Begegnung darf ein Ausländer aus einem Nicht-EU-Land eingesetzt werden. Spieler(innen) aus einem EU-Land gelten ab sofort nicht mehr als Ausländer und können in beliebiger Anzahl eingesetzt werden.

§3.7.2.3

Die Mannschaftsaufstellungen müssen bis spätestens 10 Minuten vor angesetzten Spielbeginn dem Spielleiter zur Kontrolle übergeben werden.

 Alle aufgestellten Spieler(innen) müssen zu ihrem Spielbeginn spielbereit sein.

Ist dies nicht der Fall, wird eine Frist von zehn Minuten eingeräumt. Ist auch dann der Spieler noch nicht spielbereit wird die Begegnung mit w.o. (4:0 Herren; 3:0 Damen) für den Gegner gewertet (Ausnahme: ist der Nummer Vier-Spieler bzw. die Nummer Drei-Spielerin nicht spielbereit, wird nur dieses Spiel mit w.o. für den Gegner gewertet).

Beim Fehlen eines Spielers (einer Spielerin) rücken die gemäß Meldeliste nachfolgenden Spieler(innen) auf. Zu spät gekommene Spieler(innen) dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Es müssen mindestens 3 Herren bzw. 2 Damen spielen, anderenfalls wird das Spiel mit 0:4 (bzw. 0:3) w.o. gewertet.

§3.7.2.4

Alle Ü13-Spieler(innen) müssen eine C-Schiedsrichterausbildung (Theoriekurs und praktische Prüfung) nachweisen können, anderenfalls ist der Spieler (die Spielerin) nicht spielberechtigt !!!

§3.7.3  Spielbeginn

Der Spielbeginn des ersten bzw. der ersten beiden Spiele lt. Spielreihenfolge (abhängig von der Anzahl der eingeteilten Courts) ist zum angesetzten Spieltermin, jener für die weiteren Spiele ist unmittelbar nach dem Ende des vorangegangenen Spieles (10-Minuten-Frist).

§3.7.4  Proteste

Etwaige Unregelmäßigkeiten, wie falsche Mannschaftsaufstellungen, nicht berechtigte Spieler, Nichtantreten einer Mannschaft etc. werden vom Mannschaftsführer bzw. dem Spielleiter am Austragungsort auf den Ergebnisbögen vermerkt und führen durch den WSRV-Spielleiter bzw. nach Beschluss des Vorstandes zu den in Anhang A angeführten Strafen.

Die Einspruchsfrist zur Einbringung möglicher Proteste beträgt generell 7 Tage. Bei der Finalrunde besteht keine nachträgliche Einspruchsfrist durch die Vereine !

Bei Protesten ist folgender Entscheidungsweg vorgesehen:

1.      Spielleiter vor Ort bzw. Spielleiter WSRV trifft Erstentscheidung

2.      Bei etwaigen (Gegen-)Protesten (binnen 7 Tagen nach Zustellung der Entscheidung) Behandlung durch Vorstand der beteiligten Landesverbände

§3.8     Nachnennungen und Umreihungen

Bis 31.12. können neue, noch nicht genannte Spieler nachgenannt bzw. Umreihungen vorgenommen werden. Die Einordnung ist nach Spielstärke anzugeben; dies wird vom Sportwart des WSRV überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Wirksam werden die geänderten Aufstellungen jeweils mit 1.1. der laufenden Saison.

§3.9     Spielergebnisse

§3.9.1  Meisterschaftsmodus

Der Stand in der Tabelle wird nach Punkten gerechnet, jeder gewonnene Wettkampf zählt zwei Punkte. Bei einem Wettkampf von zwei Mannschaften mit gleich vielen Siegen kommt es zu einer Punkteteilung, d.h. jede Mannschaft erhält einen Punkt.

Sind zwei Mannschaften punktegleich, entscheidet über die Plazierung in der Tabelle:

1.         Spielverhältnis (Siege/Niederlagen)

2.         Matchverhältnis

3.         Satzverhältnis

4.         Punktverhältnis

5.         Anzahl der erzielten Punkte

6.         Losentscheid

§3.9.2  K.O.-Modus 

Bei der Begegnung im K.O.-Modus zweier Mannschaften entscheidet über den Sieg:

1.         Spielverhältnis

2.         Satzverhältnis

3.         (so ermittelbar) Bessere Position nach dem Grunddurchgang

4.         Ausgang des Spieles auf der Position „1“

 

Für den Vorstand des WSRV in Koordination und Übereinstimmung mit dem Vorstand des NÖSRV

Markus Ristic

Spielleiter-WLMM

Wien, am 07.08.2009


Anhang A:      Strafkatalog

·           Nichtantreten einer Mannschaft:

            0 : 4 (Herren) oder 0 : 3 (Damen) w.o. und EUR 100,-

·           Zweimaliges Nichtantreten einer Mannschaft:

            Ausschluss aus dem laufenden Bewerb und Verfall der Kaution

·           Nichtantreten einer Mannschaft wegen höherer Gewalt (Beurteilung durch den Vorstand, Anhörung eines Mannschaftsvertreters):

            0 : 4 (Herren) oder 0 : 3 (Damen) w.o.

·           Nicht vollständiges Antreten einer Mannschaft:

            Nichtantreten des Nr.4-Spielers (der Nr.3-Spielerin) - Spiel-Nr. 4 (bzw.3) w.o. und EUR 20.-

            Nichtantreten eines anderen Spielers (einer anderen Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o. und EUR 20.-

            Nur zwei spielbereite Spieler (bzw. 1 Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o. und EUR 100.-     

·           Spielen eines nicht genannten Spielers bzw. falsche Mannschaftsaufstellung:

            0 : 4 (Herren) oder 0 : 3 w.o. (Damen) und EUR 100,-

·           Fehlende Schiedsrichter-Ausbildung:

            Fehlende Schiedsrichterausbildung des Nr.4-Spielers (der Nr.3-Spielerin) - Spiel-Nr. 4 (bzw. 3) w.o. und EUR 20.-

            Fehlende Schiedsrichterausbildung eines anderen Spielers (einer anderen Spielerin) -  0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o. und EUR 20.-

            Fehlende Schiedsrichterausbildung von mehr als einem Spieler (bzw. einer Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o. und EUR 20.- je SpielerIn mit fehlender Schiedsrichterausbildung

·           Vernachlässigung der Schiedsrichtertätigkeit:

            Pro Spiel, das nicht geschiedsrichtert wird - EUR 25,-

·           Nicht reservieren von Courts in der Anlage:

            EUR 300,-