Spielordnung des
WSRV
für Wiener
Landesmeisterschaften
(Gültigkeit: ab
September 2009)
§1 Allgemeine
Regelungen
Die
Landesmeisterschaften unterstehen unmittelbar dem Wiener Squash Rackets Verband
(WSRV). Für die komplette Organisation ist der Veranstalter bzw. der vom WSRV
bestimmte Spielleiter verantwortlich.
Für den
Spielbetrieb gilt diese Spielordnung, soweit nichts
anderes bestimmt ist, und alle übrigen Ordnungen des WSRV.
Wenn
Landesmeisterschaften mit anderen Landesverbänden in einem gemeinsamen
Spielbetrieb durchgeführt werden, gelten, wenn nicht anderes vereinbart wurde,
die nachfolgenden Bestimmungen. Die Koordination obliegt dem Präsidenten und
dem Generalsekretär.
Als Senioren
gelten Sportler, die spätestes einen Tag vor Bewerbsbeginn das 35. Lebensjahr
vollendet haben. Analoge Regeln gelten für weitere Seniorenaltersklassen (Ü40,
Ü45, …).
Als U19
gelten Sportler, die frühestens einen Tag nach Bewerbsende
das 19. Lebensjahr vollendet haben. Analoge Regeln gelten für weitere
Jugendklassen (U17, U15, …).
Streitigkeiten
über diese Ordnung und Änderungen derselben beschließt der Vorstand des WSRV
mit einfacher Mehrheit.
§2 Landesmeisterschaften
- Einzel (WLME)/Doppel (WLMD)
Teilnahmeberechtigt
sind alle Mitglieder der Mitgliedsvereine sowie Sportler, deren Mittelpunkt des
Lebensinteresses in Wien liegt. Die Beurteilung obliegt dem jeweiligen
Spielleiter.
Die
Organisation führt der Veranstalter eigenverantwortlich aus, er bestimmt auch
den Austragungsmodus sowie über eine allfällige Zusammenlegung von
Altersklassen.
§3 Landesmeisterschaften
- Mannschaft Allgemeine Klasse (WLMM)/ Senioren (WLMMS)
§3.1 Austragungsmodus
§3.1.1
Gespielt
wird im Meisterschaftssystem (Jeder gegen Jeden), entweder in einer oder in
zwei Runden (eventuell mit Play-Off), abhängig von
der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften. Je nach Anzahl der teilnehmenden
Mannschaften werden eine entsprechende Anzahl an Ligen (Divisionen) gebildet.
Die Einteilung der Anzahl der Mannschaften je Division obliegt dem WSRV. Der
genaue Austragungsmodus wird jeweils im Sommer vom WSRV den Vereinen in einer
Aussendung mitgeteilt.
Im Falle
eines Play-Offs sind nur die SpielerInnen
spielberechtigt, die bereits mindestens einmal vorher eingesetzt wurden.
Bei mehr als
einer Division steigt der jeweils Letzte in die nächst tiefere
Division ab und der Erste in die nächst höhere Division auf.
Bei
Fusionen übernimmt der „neue“ Verein die Startberechtigungen der fusionierten
Vereine.
Neu an der
WLMM teilnehmende Mannschaften beginnen automatisch in der untersten Division.
Die WLMMS
werden je nach Anzahl der Mannschaften im Meisterschafts- oder K.O.-Modus an einem Tag ausgetragen.
§3.1.2
Der Sieger
der 1. Division ist Wiener Mannschaftsmeister und ist berechtigt an den
Relegationsspielen um den Aufstieg in die Bundesliga (bzw. die Nationalliga)
teilzunehmen.
§3.1.3
Eine
Damenmannschaft besteht aus drei, eine Herrenmannschaft aus vier Spielern.
§3.1.4
Die
einzelnen Spiele werden nach Zählweise „par 11“ auf jeweils 3 Gewinnsätze
("best of five") ausgetragen.
§3.2 Teilnahmeberechtigung
Spielberechtigt
sind nur dem WSRV gemeldete Vereine (ordentliche Mitglieder) bzw. ordentliche Mitglieder
(Vereine) eines anderen Landesverbandes bei Veranstaltung eines gemeinsamen
Bewerbes. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften nennen.
§3.3 Mannschaftsmeldung
§3.3.1
Die
Mannschaften müssen jedes Jahr neu gemeldet werden.
Meldeschluss,
Meldegebühr, Kaution, Spielleiter, Spieltermine und Austragungsorte werden
jeweils vom WSRV in einer Aussendung bekanntgegeben.
§3.3.2
Eine
Mannschaftsmeldung wird nur dann gültig, wenn bis zum Meldeschluss die
Meldegebühr und die Kaution beim WSRV eingegangen ist,
und auch sonst keinerlei Zahlungsrückstände des Vereins gegenüber dem WSRV
bestehen.
§3.3.3
Mit der
Mannschaftsmeldung ist der gesamte Spielerkreis anzugeben. Die Meldung muss
Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse enthalten. Mit der Meldung
muss ein Mannschaftsführer mit Anschrift, Telefonnummer und email
genannt werden. Pro Mannschaft können beliebig viele Spieler genannt werden.
Der
Mannschaftsführer verpflichtet sich, dass alle Spieler die Spielordnung des
WSRV anerkennen und als Schiedsrichter zur Verfügung stehen.
§3.3.4
Spielberechtigt
sind alle ordentlichen Mitglieder eines Vereines, die weder in einer Bundes-
noch in einer Nationalligamannschaft aufgestellt wurden, und die eine
Schiedsrichterausbildung (C-Schiedsrichter) nachweisen können.
Für die WLMM
besteht Spielerpasspflicht gemäss den gültigen ÖSRV-Bestimmungen - Spieler(innen), die weder einen
gültigen Jahresspielerpass besitzen noch einen Tagesspielerpass erworben haben,
sind nicht spielberechtigt.
§3.4 Spielertransfer
§3.4.1
Während
einer Saison ist ein Spieler nur für einen österreichischen Verein
spielberechtigt. Spielerwechsel, die zur Spielberechtigung für einen anderen
Verein führen sollen, sind laut ÖSRV-Richtlinien wie
folgt durchzuführen:
§3.4.2 Abmeldungen
Der Spieler
gibt schriftlich seine Abmeldung seinem Verein und dem ÖSRV bekannt. Frist: bis
15.August d. J..
§3.4.3 Anmeldungen
Schriftlich
durch den neuen Verein bis zum 15.August d. J. beim ÖSRV (für Bundesliga), bzw.
bis zum Nennschluss des WSRV an diesen (für Landesliga).
§3.4.4 Einspruch
Der Verein,
bei dem sich der Spieler abgemeldet hat, kann mit folgenden Begründungen
schriftlich einen Einspruch bis 30.August d. J. erheben. Der Spieler ist jedoch
gleichzeitig schriftlich zu verständigen.
1. Der Spieler ist mit Beiträgen oder anderen
finanziellen Verbindlichkeiten im Rückstand
2. Der Spieler ist noch im Besitz vereinseigenen
Gegenständen
3. Es liegt eine vereinsinterne Sperre gegen den
Spieler vor, die dem ÖSRV vor der Abmeldung gemeldet wurde.
4. Es liegt ein gültiger Spielervertrag vor.
§3.5 Mannschaftsaufstellungen
Die
Mannschaften sind nach Spielstärke, in Anlehnung an die zu diesem Zeitpunkt
gültige ÖSRV-Rangliste, aufzustellen. Die beim WSRV
eingegangenen Meldungen werden, unter Berücksichtigung eventueller vom
Sportwart des WSRV vorgenommener Änderungen, bis zur ersten Runde der WLMM an
alle teilnehmenden Vereine verschickt.
Wenn ein
Verein mehr als eine Mannschaft nennt, muss die Spielstärkenreihenfolge über
alle Mannschaften, so in unterschiedlichen Ligen (Divisionen) genannt,
durchgehend eingehalten werden. Einzige Ausnahme davon sind U19-Mannschaften.
Die
Spielerreihenfolge hat für das gesamte Ausmaß der WLMM Gültigkeit und kann
nicht mehr verändert werden (Ausnahme: §3.8 Nachnennungen).
§3.6 Organisation
/ Aufgaben
§3.6.1 Allgemeines
Vom WSRV-Vorstand wird ein hauptverantwortlicher Spielleiter
für die Abwicklung der WLMM bestimmt; in der Regel ist dies der Sportwart oder
der Generalsekretär des WSRV.
Der
Spielleiter pro Runde und Austragungsort wird jeweils mit der Übermittlung der
Spielpläne bekanntgegeben; in der Regel ist dies ein Verantwortlicher der
austragenden Anlage (des austragenden Vereines) bzw. der Spielleiter des WSRV.
§3.6.2 Aufgaben des Spielleiters (WSRV)
·
Ausarbeitung des Spielmodus
·
Erstellung der Spielpläne,
Festlegung der Spielleiter für die einzelnen Runden und Austragungsorte
·
Erstellung und Aktualisierung der
Mannschaftsaufstellungen
·
Übermittlung der Bälle und der
"Spielerpassliste" an die Spielleiter der Austragungsorte
·
Kontrolle der Ergebnisbögen auf
Richtigkeit (Mannschaftsaufstellungen, Spielberechtigungen)
·
Verhängung von eventuellen Strafen,
Weiterleitung von Protesten an den WSRV-Vorstand
·
Erstellen der Tabellen
·
Aussendungen an die Vereine
·
rascheste Übermittlung der Spielergebnisse
an den ÖSRV
§3.6.3 Aufgaben des Spielleiters (Austragungsort)
·
Erstellung der Courteinteilung
·
Einhalten der Spieltermine
·
Feststellung der Anwesenheit der
Spieler, wenn Protest eingelegt wurde
·
Kontrolle der Vollständig- und Richtigkeit der Aufstellungen
und Spielergebnisse, Unterschrift beider Mannschaftsführer!
·
Erstentscheidung bei Verstößen gegen
die Spielordnung, Meldung an den WSRV-Spielleiter
·
Weiterleitung von Protesten an den WSRV-Spielleiter
·
rascheste Übermittlung der Spielergebnisbögen
an den Spielleiter des WSRV (möglichst am Spieltag per Fax oder email)
·
Retournierung der übriggebliebenen
Bälle an den Spielleiter des WSRV
·
Sonstige vom WSRV zugewiesene
Aufgaben
§3.6.4 Aufgaben der Mannschaftsführer
·
Im Normalfall werden die nachfolgend
angeführten Aufgaben von den jeweiligen Mannschaftsführern übernommen; ist der
Mannschaftsführer nicht anwesend bzw. greifbar, so müssen seine Aufgaben von
einem anderen Vereinsmitglied ausgeübt werden, welches in seiner Vertretung
dieselbe Verantwortung übernimmt
·
Verantwortlich für die Aufstellung
seiner Mannschaft
·
Verantwortlich für die Einteilung
der Schiedsrichter seiner Mannschaft, sowie für die Einhaltung von §7.5
·
Kontrolle der Spielergebnisse und
der Mannschaftsaufstellung des Gegners
·
Einbringung eventueller Proteste
·
Bestätigung der Richtigkeit durch
Unterschrift auf den Spielergebnisbögen, unmittelbar nach Spielende.
Erfolgt dies nicht, so akzeptiert die Mannschaft (der Mannschaftsführer) die
Eintragungen gemäß Spielergebnisbögen.
§3.6.5 Aufgaben der Schiedsrichter
·
Mit Übermittlung der
Mannschaftsnennungen an den WSRV haben sich alle Spieler verpflichtet,
Schiedsrichter-Tätigkeiten auszuüben.
·
Der Mannschaftsführer der
Schiedsrichter-Mannschaft ist verantwortlich für die Übermittlung des
vollständig ausgefüllten Ergebnisbogens (Ergebnisse und Unterschriften!), sowie
für die Retournierung der ausgegebenen Bälle und Schreibutensilien an den
Spielleiter des Austragungsortes.
·
Die Schiedsrichter haben die
Verpflichtung, die genaue Zeit des jeweiligen Spielendes auf den entsprechenden
Schiedsrichterblättern zu vermerken.
§3.7 Abwicklung
§3.7.1 Spielreihenfolge
So
für den Bewerb nicht anders festgelegt, spielen die
Damen in der Reihenfolge 3-1-2; die Herren in der Reihenfolge 4-3-2-1; die
Spielreihenfolge kann, wenn beide Mannschaftsführer zustimmen, abgeändert
werden.
§3.7.2 Mannschaftsaufstellungen
§3.7.2.1
Die
Mannschaften müssen laut Spielerreihenfolge aufgestellt werden.
Ersatz kann
nur aus einer tieferen Mannschaft erfolgen. Nach zwei Wochenenden hat sich der
Ersatzspieler in der höheren Mannschaft festgespielt
und darf nicht mehr in der unteren eingesetzt werden (dies gilt auch für die
Bundesliga und ggf. für die Nationalliga).
Pro Spieltag darf der/die SpielerIn
nur in seiner Stammmannschaft bzw. in einer anderen Mannschaft seines
Vereins spielen.
Die „Festspiel“-Regel gilt nicht für U19-SpielerInnen und Damen!
§3.7.2.2
Pro
Begegnung darf ein Ausländer aus einem Nicht-EU-Land eingesetzt werden.
Spieler(innen) aus einem EU-Land gelten ab sofort nicht mehr als Ausländer und
können in beliebiger Anzahl eingesetzt werden.
§3.7.2.3
Die
Mannschaftsaufstellungen müssen bis spätestens 10
Minuten vor angesetzten Spielbeginn dem Spielleiter zur Kontrolle übergeben
werden.
Alle aufgestellten Spieler(innen) müssen zu ihrem
Spielbeginn spielbereit sein.
Ist dies
nicht der Fall, wird eine Frist von zehn Minuten eingeräumt. Ist auch dann der
Spieler noch nicht spielbereit wird die Begegnung mit w.o.
(4:0 Herren; 3:0 Damen) für den Gegner gewertet (Ausnahme: ist der Nummer
Vier-Spieler bzw. die Nummer Drei-Spielerin nicht spielbereit, wird nur dieses
Spiel mit w.o. für den Gegner gewertet).
Beim Fehlen
eines Spielers (einer Spielerin) rücken die gemäß Meldeliste nachfolgenden Spieler(innen)
auf. Zu spät gekommene Spieler(innen) dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
Es müssen
mindestens 3 Herren bzw. 2 Damen spielen, anderenfalls wird das Spiel mit 0:4
(bzw. 0:3) w.o. gewertet.
§3.7.2.4
Alle
Ü13-Spieler(innen) müssen eine C-Schiedsrichterausbildung (Theoriekurs und
praktische Prüfung) nachweisen können, anderenfalls ist der Spieler (die
Spielerin) nicht spielberechtigt !!!
§3.7.3 Spielbeginn
Der
Spielbeginn des ersten bzw. der ersten beiden Spiele lt. Spielreihenfolge
(abhängig von der Anzahl der eingeteilten Courts) ist
zum angesetzten Spieltermin, jener für die weiteren Spiele ist unmittelbar nach
dem Ende des vorangegangenen Spieles (10-Minuten-Frist).
§3.7.4 Proteste
Etwaige
Unregelmäßigkeiten, wie falsche Mannschaftsaufstellungen, nicht berechtigte
Spieler, Nichtantreten einer Mannschaft etc. werden vom Mannschaftsführer bzw.
dem Spielleiter am Austragungsort auf den Ergebnisbögen vermerkt und führen
durch den WSRV-Spielleiter bzw. nach Beschluss des
Vorstandes zu den in Anhang A angeführten Strafen.
Die
Einspruchsfrist zur Einbringung möglicher Proteste beträgt generell 7 Tage. Bei
der Finalrunde besteht keine nachträgliche Einspruchsfrist durch die Vereine !
Bei
Protesten ist folgender Entscheidungsweg vorgesehen:
1. Spielleiter
vor Ort bzw. Spielleiter WSRV trifft Erstentscheidung
2. Bei
etwaigen (Gegen-)Protesten (binnen 7 Tagen nach Zustellung der Entscheidung)
Behandlung durch Vorstand der beteiligten Landesverbände
§3.8 Nachnennungen
und Umreihungen
Bis 31.12.
können neue, noch nicht genannte Spieler nachgenannt
bzw. Umreihungen vorgenommen werden. Die Einordnung ist nach Spielstärke
anzugeben; dies wird vom Sportwart des WSRV überprüft und gegebenenfalls
korrigiert. Wirksam werden die geänderten Aufstellungen jeweils mit 1.1. der
laufenden Saison.
§3.9 Spielergebnisse
§3.9.1 Meisterschaftsmodus
Der Stand in
der Tabelle wird nach Punkten gerechnet, jeder gewonnene Wettkampf zählt zwei
Punkte. Bei einem Wettkampf von zwei Mannschaften mit gleich vielen Siegen
kommt es zu einer Punkteteilung, d.h. jede Mannschaft erhält einen Punkt.
Sind zwei
Mannschaften punktegleich, entscheidet über die Plazierung
in der Tabelle:
1. Spielverhältnis (Siege/Niederlagen)
2. Matchverhältnis
3. Satzverhältnis
4. Punktverhältnis
5. Anzahl der erzielten Punkte
6. Losentscheid
§3.9.2 K.O.-Modus
Bei der
Begegnung im K.O.-Modus zweier Mannschaften
entscheidet über den Sieg:
1. Spielverhältnis
2. Satzverhältnis
3. (so ermittelbar) Bessere Position nach
dem Grunddurchgang
4. Ausgang des Spieles auf der Position
„1“
Für den Vorstand des WSRV in
Koordination und Übereinstimmung mit dem Vorstand des NÖSRV
Markus Ristic
Spielleiter-WLMM
Wien, am 07.08.2009
Anhang A: Strafkatalog
·
Nichtantreten einer
Mannschaft:
0 : 4 (Herren) oder 0 : 3 (Damen) w.o. und EUR 100,-
·
Zweimaliges Nichtantreten
einer Mannschaft:
Ausschluss aus dem laufenden Bewerb
und Verfall der Kaution
·
Nichtantreten einer
Mannschaft wegen höherer Gewalt (Beurteilung durch den Vorstand, Anhörung eines
Mannschaftsvertreters):
0 : 4 (Herren) oder 0 : 3 (Damen) w.o.
·
Nicht vollständiges Antreten
einer Mannschaft:
Nichtantreten des Nr.4-Spielers (der
Nr.3-Spielerin) - Spiel-Nr. 4 (bzw.3) w.o. und EUR 20.-
Nichtantreten eines anderen Spielers
(einer anderen Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o. und
EUR 20.-
Nur zwei spielbereite Spieler (bzw.
1 Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o.
und EUR 100.-
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Spielen eines nicht genannten
Spielers bzw. falsche Mannschaftsaufstellung:
0 : 4 (Herren) oder 0 : 3 w.o. (Damen) und EUR 100,-
·
Fehlende
Schiedsrichter-Ausbildung:
Fehlende Schiedsrichterausbildung
des Nr.4-Spielers (der Nr.3-Spielerin) - Spiel-Nr. 4
(bzw. 3) w.o. und EUR 20.-
Fehlende Schiedsrichterausbildung
eines anderen Spielers (einer anderen Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o.
und EUR 20.-
Fehlende Schiedsrichterausbildung
von mehr als einem Spieler (bzw. einer Spielerin) - 0 : 4 bzw. 0 : 3 w.o. und EUR 20.- je SpielerIn
mit fehlender Schiedsrichterausbildung
·
Vernachlässigung der Schiedsrichtertätigkeit:
Pro Spiel, das nicht
geschiedsrichtert wird - EUR 25,-
·
Nicht reservieren von Courts in der Anlage:
EUR 300,-